Verwaltungstreuhand

Verwaltungstreuhand
die treuhänderische Übertragung ( Treuhandschaft) des Eigentums oder anderer Rechte auf einen Verwalter, lediglich zu dem Zweck, ihn zu den erforderlichen Verwaltungshandlungen zu legitimieren.
- Vgl. auch  uneigennützige Treuhandverhältnisse.

Lexikon der Economics. 2013.

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